Öffnungszeiten
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Freitag
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Landratsamt Biberach - Kfz-Zulassungsstelle
Allgemeine Hinweise rund um die Kfz-Zulassung
Voraussetzung jeder Kfz-Zulassung ist, dass sich der Halter des Fahrzeuges bereits bei der Gemeinde/Stadt angemeldet hat.
Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen vorhanden sein. Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur möglich, wenn der Fahrzeughalter keine Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer hat. Offene Kraftfahrzeugsteuern können nicht bei der Kfz-Zulassungsbehörde beglichen werden, sondern müssen vor der Zulassung beim Hauptzollamt einbezahlt werden.
Für jede Kfz-Zulassung muss ein SEPA-Lastschriftmandat vorgelegt werden. Hierfür wird die IBAN benötigt. Sollten sich Kontoinhaber und Fahrzeughalter unterscheiden, werden zwei Unterschriften benötigt: die des Kontoinhabers und die des Fahrzeughalters. Sollte ein gemeinsames Konto bestehen, ist der Nachweis einer Kontovollmacht vorzulegen.
Als Versicherungsnachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt die Zulassungsbehörde eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code). Diese kann telefonisch oder schriftlich bei der gewünschten Versicherung angefordert werden.
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Rollinstr. 9, 88400 Biberach